Praxis für Osteopathie

Stefanie Hahn

Karlsbader Str. 5          

91550 Dinkelsbühl

Tel: +49 9851 589 555    

Mobil: +49 151 651 369 61

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Die Behandlung

Wie läuft eine osteopathische Behandlung ab?


Der erste Termin beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch, bei dem bisherige Erkrankungen, Unfälle, Operationen und der Verlauf der aktuellen Beschwerden besprochen werden.


Im Anschluss erfolgt eine gründliche Befunderhebung von Kopf bis Fuß, um Bewegungseinschränkungen, Funktionsstörungen von Organen und Blockaden zu diagnostizieren. All diese Informationen helfen mir dabei zu verstehen, warum der Körper Symptome bzw. Beschwerden zeigt.


Es folgt die Behandlung, in der durch manuelle Impulse und osteopathische Techniken Funktionsstörungen gelöst werden. Ich behandle dabei den Bewegungsapparat, das innere Organsystem und das Nervensystem.


Jedes der drei Systeme soll danach im Gleichgewicht sein, sodass keines ein anderes belasten muss und der Körper keine unnötige Kompensation dafür leisten muss.


Ziel der Behandlung

Mein Ziel ist es,  Ursachen für Funktionsstörungen des Körpers mithilfe der Anamnese und der Untersuchung festzustellen und mittels osteopathischer Techniken und Prinzipien zu behandeln.


Dadurch erhält der Körper die nötige Unterstützung,  seine Selbstheilungskräfte wieder zu reaktivieren.

Zitat Dr. Andrew Taylor Still

Begründer der Osteopathie

Dauer und Kosten

Eine Behandlung dauert ca. eine Stunde. Danach sollte dem Körper Zeit gegeben werden. Die Abstände zwischen zwei Behandlungen sind je nach Beschwerdebild individuell und liegen zwischen zwei und sechs Wochen.


Bei akuten Beschwerden, die erst seit kurzer Zeit vorhanden sind, reichen meist ein bis drei Behandlungen aus. Bei chronischen und länger bestehenden Problemen sind oft mehrere Behandlungen nötig. Die Behandlungen erfolgen dann in einem größeren Abstand, da der Körper noch Tage bis Wochen später auf die osteopathische Behandlung reagieren kann.


Das Honorar für eine einstündige osteopathische Behandlung liegt bei 90,- € und erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung per E-Mail oder per Post.


Die Behandlungszeit von Babys und Kindern ist meist kürzer. Das Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand.

Kostenerstattung

Gesetzlich Versicherte

Obwohl Osteopathie keine Kassenleistung ist, bezuschussen mittlerweile viele gesetzliche Krankenkassen osteopathische Behandlungen. Bei manchen Krankenkassen benötigen sie vorab eine schriftliche ärztliche Empfehlung (keine Verordnung / Privatrezept) für Osteopathie. Da dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden.


Eine Übersicht, welche gesetzlichen Kassen Osteopathiebehandlungen bezuschussen finden Sie auf der Krankenkassenliste des Verbands der Osteopathen.



Privat Versicherte

Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen übernehmen häufig die Behandlungskosten. Grundlage dafür ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse.


Behilfeberechtigte

Die Kosten für osteopathische Behandlungen durch Heilpraktiker sind beihilfefähig. 

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